Digitalzaehler – Die intelligente Messtelle

Die Digitalisierung schreitet voran

Seit Januar 2017 sieht der Gesetzgeber für den Messstellenbetrieb vor, dass schrittweise alle Gewerbe- und Industriekunden sowie Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 6.000 kWh / Jahr mit einem modernen Messsystem (Smart Meter/Digitalzaehler) ausgerüstet werden.

Wer kennt sie nicht noch, die alten Drehstromzähler. Die Ferraris Zähler waren in allen Haushalten und kleineren mittelständischen Betrieben Jahrzehnte lang verbaut. Sie haben nun ausgedient und werden durch ein modernes Messsystem ersetzt. Der Umbau erfolgt durch den örtlichen Messbetreiber.

Mit geregelten Übergangsfristen müssen alle Zähler bis 2032 umgerüstet werden.

Digitalzaehler

Die intelligenten Messsysteme bestehen aus dem Digitalzähler (Smart Meter) und einer Kommunikationseinheit zur Fernauslesung (Gateway).

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung.

Als Kunde haben Sie nun die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister frei zu wählen. Das heißt, Sie bestimmen von wem Sie einen Stromzähler eingebaut haben möchten und wer diesen abliest.

Hier bietet die intelligente Messstelle den Nachweis durch Aufzeichnung der Lastspitzen gegenüber dem Netzbetreiber, die Netzentgelte zu senken.

Laut dem neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der damit neuesten Gesetzgebung im Rahmen der Energiewende wird zwingend den Umstieg auf die digitale, intelligente Messstelle vorgeschrieben. Detaillierte Informationen sind bei der Bundesnetzagentur nachzulesen.

Allerdings sind nur Stromkunden ab einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden zum Einbau verpflichtet.

Unterhalb dieser Grenze können Mieter jedoch von ihrem Vermieter zum Einbau der neuen Technik verpflichtet werden.

Eine strikte Einbaupflicht für mehr als 30 Millionen Haushalte, die jährlich zwischen 3000 und 4000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Bis zu einer Grenze von 6000 Kilowattstunden Verbrauch sollen Stromlieferanten entscheiden, ob sie ihren Kunden neue Zähler und Software anbieten oder nicht – bei einer gesetzlich festgelegten Kostenobergrenze für die meisten Haushalte von 40 Euro.

Für größere Haushalte und Gewerbetreibende mit über 6000 Kilowattstunden Stromverbrauch ist der Einbau eines Digitalzaehlers Pflicht. Ab 2020 greifen die Vorgaben schrittweise auch für mehr private Nutzer.

Der Unterschied zwischen modernen und intelligenten Digitalzaehlern

  • Die moderne Messeinrichtung ist ein Digitalzähler ohne Kommunikationseinheit und der Möglichkeit, Daten zu übertragen.
  • Das intelligente Messsystem besteht aus der einer modernen Messeinrichtung, dem sogenannten Basiszähler, und einem Smart-Meter-Gateway. 

Das Gerät erfasst, speichert und zeigt Verbrauchswerte aus verschiedenen Zeiträumen auf. Die Übertragung der Daten erfolgt mittels LAN oder Mobilfunk.

Ein weiterer Vorteil ist die kWh-genaue Abrechnung, die der Kunde erhält. Somit kommt es zu keinen, oftmals sehr unangenehmen Nachzahlungen mehr! Auch die Verbrauchszahlen sind jederzeit abrufbar und können zu früheren Zeiträumen verglichen werden.

Durch die genaue Messtechnik können Netzentgelte und die Konzessionsabgabe individuell nach der erreichten Leistungsspitze optimiert werden.

Der Kunde erhält somit eine Energiekostenoptimierung, die bezogen auf den Energieverbrauch, eine nicht unwesentliche Kostenersparnis mit sich bringt.

Da jeder Netzbetreiber eigene Netznutzungstarife hat, mit welchen er die Leistungsspitzen des Endverbrauchers in Rechnung stellt, sollte folgende Faustformel in Betracht gezogen werden:

„Je niedriger die Leistungsspitze, desto niedriger das Netzentgelt“ !

Zur Kürzung der Konzessionsabgabe sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Letztverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh/a und einer zweimaligen Monatshöchstleistung von mehr als 30 kW pro Kalenderjahr.
  • Nachweis der Monatshöchstlast gegenüber dem Netzbetreiber durch Aufzeichnungsmöglichkeit mittels intelligentem Messsystem 
  • Detaillierte Informationen zur Kürzung der Konzessionsabgabe finden Sie im kostenlosen Ebook „Energie-Ratgeber für Unternehmer“ Hier anfordern !
  • Für Fragen zum intelligenten Digitalzähler verwenden Sie bitte unser Kontaktformular

 

 

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